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Grundsätzliche Reglungen

Erkrankung

Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu informieren (Krankmeldungen bitte über die Rufnummer 06589/9179657) . Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen.

 


Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die zuständige Lehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.


Kopfläuse

Läusebefall ist kein Anzeichen schlechter Hygiene. Tägliches Haare waschen schützt nicht vor einem Befall. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkte Kopf zu Kopf- Kontakte, aber auch durch ausgetauschte Kopfbedeckungen, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände. Springen oder fliegen können Läuse nicht! Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, müssen Sie umgehend die Schule informieren. Läusebefall ist meldepflichtig!


Hitzefrei

Die Schulleitung entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- oder Fachräumen, die Erteilung von Unterricht gestattet.


Bustransport im Winter / bei Unwetter

In den Wintermonaten kann es zu witterungsbedingten Einschränkungen im Linienverkehr/ Schulbusverkehr kommen. Informieren Sie sich auf vrt-info.de über die aktuelle Lage. Grundsätzlich findet an jedem Tag Unterricht statt, auch wenn nur ein Teil der Schüler die Schule erreichen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung der Eltern liegt, ob sie in extremen Wettersituationen ihr Kind zur Schule bringen.